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Wie sieht das Fahreignungsbewertungssystem aus?

Bisher hat man mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach 6 Monaten und der Teilnahme an einem Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich (dies bleibt auch nach 2014 so). Nach dem neuen Fahreignungsbewertungssystem verliert man nun nach 8 Punkten den Führerschein. Allerdings kann man pro Verstoss nur noch maximal 3 Punkte (bisher 7) bekommen. Schwere Verstöße werden in Zukunft mit einem, besonders schwere Verstöße mit zwei und Straftaten mit drei Punkten bestraft. Es wird nur noch Punkte geben, wenn die Verkehrssicherheit beinträchtigt wird. Bisher gab es bei z.B. Befahren einer Umweltzone ohne Plakette einen Punkt. Da dieser Verstoss die Verkehrssicherheit aber nicht beeinträchtig, wird es dafür nach der Neuregelung keinen Punkt mehr geben. Dafür werden die Bußgelder aber deutlich erhöht. Als Konsequenz werden die alten Punkte, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, bei der Umstellung gelöscht werden! Somit ist es also durchaus möglich, dass Kraftfahrer bei der Umstellung auf das neue System, Punkte verlieren!

Konsequenzen für den Kraftfahrer:

  • 1-3 Punkte: Keine
  • 4-5 Punkte: Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem Fahreignunsseminar teilzunehmen. 1 Punkt Rabatt.
  • 6-7 Punkte: Verwarnung und der Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Kein Punkte-Rabatt.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

Hinweis: Das freiwillige Fahreignungsseminar wird nicht mehr durch das Landratsamt angeordnet!

Verjährungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) mit 2 Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) mit 3 Punkten: 10 Jahre

Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist. Diese beginnt, sobald die Punkte rechtskräftig sind.

Umrechnung vom alten auf das neue Punktesystem

Die bisher angesammelten Punkte, werden auf das neue Fahreignungsbewertungssystem umgerechnet. Dies wird nach folgendem Schema geschehen:

  • 1-3 Punkte: 1 Punkt
  • 4-5 Punkte: 2 Punkte
  • 6-7 Punkte: 3 Punkte
  • 8-10 Punkte: 4 Punkte
  • 11-13 Punkte: 5 Punkte
  • 14-15 Punkte: 6 Punkte
  • 16-17 Punkte: 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte: 8 Punkte

(FES) Freiwilliges Fahreignungsseminar

Ab dem 01.05.2014 hast Du die Möglichkeit, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen.

Punkte-Rabatt bei Teilnahme:

  • Wenn Du an einem freiwilligen Fahreignunsseminar teilnimmst und nicht mehr als 5 Punkte hast, so wird Dir 1 Punkt erlassen. Ab 6 Punkte gibt es keinen Punkte-Rabatt mehr, die Teilnahme ist aber dennoch möglich.
  • Der Punkte-Rabatt wird Dir 5 Jahre lang auf Dein Punktekonto angerechnet.

Seminarablauf:

  • max. 6 Personen
  • 2x 90 Minuten Verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Fahrschule
  • 2x 75 Minuten Verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen

Umrechnung des Punkte-Rabatts:

  • Wenn Du bis zum 30.04.14 durch ein Aufbauseminar 2 Punkte abgebaut hast, dann wird Dir nach der Umrechnung auf das neue System 1 Punkt rabattiert
  • Wenn Du bis zum 30.04.14 durch ein Aufbauseminar 4 Punkte abgebaut hast, dann wird Dir nach der Umrechnung auf das neue System 2 Punkte rabattiert

Du darfst nur einmal innerhalb 5 Jahren an einem solchen Seminar teilnehmen!

(ASF) Aufbauseminar für Fahranfänger

Nicht jede Fahrschule darf diese Seminare durchführen und nicht jede Woche startet ein Seminar.

Also den „blauen Brief„, Anordnung Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) nicht ärgerlich in eine Ecke schmeißen, sondern sofort anmelden und einen Seminarplatz sichern, denn Fristablauf bedeutet Fahrerlaubnisentzug (das wird richtig teuer und machen muss man das Seminar auf jeden Fall).

Jeder Fahranfänger erhält den Führerschein auf Probe für zwei Jahre. Die Probezeit verlängert sich jedoch um 2 Jahre auf 4 Jahre, wenn er innerhalb der Probezeit mit einem schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällt. Wächst somit der „Punkte-Kontostand„ in Flensburg, wird die Fahrerlaubnisbehörde darüberhinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen.

Erhält die Behörde nicht innerhalb der Frist von meist 2 Monaten die Teilnahmebescheinigung über ein Aufbauseminar für Fahranfänger, wird der Führerschein entzogen. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden ( Verwaltungsgebühren von € 180, die Teilnahme an einem Seminar ist Voraussetzung).

Wie läuft ein Seminar ab:

  • 4 Sitzungen a 135 Minuten (im Zeitrahmen von mind. 2 max. 4 Wochen)
  • mind. 6 max. 12 Teilnehmer
  • nach der ersten Sitzung eine Beobachtungsfahrt (Gruppe von max. 3 Teilnehmern)

An allen Sitzungsteilen pünktlich und nüchtern erscheinen und schon gibt es neben Erkenntnissen und neuen Erfahrungen die Teilnahmebescheinigung. Ein nachholen versäumter Seminarteile ist nicht möglich! Sollte der Fahranfänger nach Teilnahme an dem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut mit einer schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig werden, wird er verwarnt und ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahe gelegt.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sollte innerhalb der Probezeit danach erneut eine Zuwiderhandlung begangen werden.